Energieausweis – 
Pflicht und Mehrwert

Ein Energieausweis ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn ein Gebäude verkauft, vermietet oder verpachtet wird.
Er liefert wichtige Informationen zur Energieeffizienz eines Gebäudes und zeigt sowohl den Endenergiebedarf als auch den Primärenergiebedarf.
Für potenzielle Käufer oder Mieter stellt er eine wichtige Entscheidungsgrundlage hinsichtlich der zu erwartenden Energiekosten dar.

Als Sachverständiger für Energieeffizienz von Gebäuden (EIPOS) erstelle ich Energieausweise nach den jeweils aktuellen gesetzlichen Vorgaben – sowohl nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) als auch dem derzeit gültigen Gebäudeenergiegesetz (GEG). Dabei biete ich sowohl Bedarfsausweise als auch Verbrauchsausweise an – je nach Objekt und rechtlicher Anforderung.

Ein gültiger Energieausweis sorgt nicht nur für Rechtssicherheit, sondern erhöht auch die Transparenz im Verkaufs- oder Vermietungsprozess und stärkt das Vertrauen potenzieller Interessenten.

 

Wann ist ein Energieausweis erforderlich?

Ein Energieausweis ist in folgenden Fällen gesetzlich vorgeschrieben:

  • beim Verkauf einer Immobilie
  • bei Vermietung oder Verpachtung
  • bei Neubauten

nach umfangreichen Sanierungen, insbesondere wenn die Gebäudehülle wesentlich verändert wird

Der Energieausweis muss bereits zur Besichtigung vorgelegt werden und ist spätestens beim Vertragsabschluss in Kopie auszuhändigen.

Wichtig für Immobilienanzeigen:

Bei der Vermarktung einer Immobilie – z. B. in Online-Portalen wie ImmoScout24, in Exposés oder Zeitungsanzeigen – sind folgende Angaben aus dem Energieausweis zwingend erforderlich:

Art des Energieausweises (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis)

  • Energieträger (z. B. Gas, Fernwärme, Öl)
  • Endenergiebedarf oder -verbrauch
  • Energieeffizienzklasse
  • Baujahr des Gebäudes

Ein Verstoß gegen diese Informationspflichten kann mit einem Bußgeld geahndet werden (§ 87 GEG).

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