Durch die Wertermittlung einer Immobilie wird der stichtagsbezogene Verkehrswert – und damit der aktuelle Marktwert – zuverlässig und nachvollziehbar bestimmt. Das Ergebnis wird in einem Gutachten dokumentiert und bietet eine fundierte Grundlage für wirtschaftliche, rechtliche und finanzielle Entscheidungen.
In zahlreichen Fällen ist eine objektive Wertermittlung sogar zwingend erforderlich, etwa bei:
Gerade bei sensiblen Themen wie Scheidungen oder gerichtlichen Auseinandersetzungen schafft eine unabhängige und sachliche Bewertung Klarheit und dient als belastbare Grundlage für Ausgleichszahlungen oder zur Vermeidung von Konflikten.
Beleihungswert – Grundlage für die Finanzierung
Neben dem Verkehrswert spielt in der Immobilienfinanzierung auch der Beleihungswert eine zentrale Rolle.
Dieser wird nach den Richtlinien der BelWertV (Beleihungswertermittlungsverordnung) ermittelt und stellt den langfristig realisierbaren Wert einer Immobilie dar – losgelöst von kurzfristigen Marktschwankungen.
Er ist maßgeblich für die Kreditvergabe durch Banken und dient als Sicherheit bei Hypotheken und Darlehen.
Im Gegensatz zum Marktwert berücksichtigt der Beleihungswert vor allem nachhaltige, vorsichtige Annahmen hinsichtlich der Nutzung und Wertentwicklung der Immobilie.
Beim Vergleichswertverfahren wird der Wert einer Immobilie auf Basis von tatsächlich erzielten Preisen vergleichbarer Objekte ermittelt.
Bei diesem Verfahren wird der Gebäudewert auf Basis der Herstellungskosten ermittelt.
Wertbeeinflussende Faktoren sind unter anderem das Gebäudealter sowie der grad der Abnutzung.
Das Ertragswertverfahren legt den Schwerpunkt auf den nachhaltig erzielbaren Mietertrag sowie die anfallenden Bewirtschaftungskosten einer Immobilie.
Es findet vor allem bei der Bewertung von vermieteten Liegenschaften wie Wohn- und Geschäftshäusern Anwendung.
Im Rahmen von Projektentwicklungen wird das Residualwertverfahren genutzt, um den potenziellen Grundstückswert zu berechnen.
Dabei wird vom zu erwartenden Verkaufserlös des geplanten Objekts der Aufwand für Bau, Planung und Entwicklung abgezogen. Die Differenz ergibt den maximal tragfähigen Grundstückswert aus Sicht eines Investors.
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